AGB - Umwelttechnik Waldenmaier - Heizöl Erdtank Schachtabdeckung, Domschachtsanierung

Umwelttechnik Waldenmaier
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AGB - Umwelttechnik Waldenmaier

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Waldenmaier erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt zusätzlich:
Die widerspruchslose Entgegennahme von Auftragsbestätigungen, in denen auf diese Bedingungen Bezug genommen ist, gilt als Anerkennung. Wir liefern nur zu diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
 
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss, Nichterfüllung des Vertrag
  1. In Prospekten, Anzeigen, Schreiben u. ä. Werbematerialien enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Unsere Angebote unterbreiten wir in der Annahme, dass die Angaben des Auftraggebers richtig sind. Bei falschen Angaben ändern sich unsere Preise entsprechend.
  3. Mit der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. Waldenmaier und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  4. Die Beauftragten der Fa. Waldenmaier sind in keinem Fall berechtigt, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag Abweichendes zu vereinbaren oder dem Käufer darüber hinaus gehende Rechte einzuräumen. Derartige Abreden werden nur wirksam, wenn sie Bestandteil der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fa. Waldenmaier werden.
  5. Wird der Vertrag vom Besteller nicht erfüllt, so sind wir berechtigt anstelle der Erfüllung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat uns der Besteller als Entschädigung für die angefallenen Kosten der Planung, der Arbeitsvorbereitung, des Lohns und Materials, für sonstige Aufwendungen und als Verdienstausfall 20% der Auftragssumme ohne Einzelnachweis zu zahlen. Bereits hergestellte oder gelieferte Waren für das Projekt sind laut Angebotsposition in vollem Umfang zu bezahlen.
 
§ 3 Leistungsumfang
  1. Maßgeblich sind die gem. §2 zwischen der Fa. Waldenmaier und dem Käufer getroffenen Vereinbarungen.
  2. Der Anschluss einer Tankanlage an das haustechnische System / die Heizungsanlage, die Leckagebehälter, Füll- und Entlüftungsleitungen sowie die Lieferung von Zubehör gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.
  3. Heizungsanlagen sollten während unserer Arbeiten temporär ausgeschaltet werden.
  4. Notwendige Tankprüfungen, Tank-, Abscheiderentleerungen müssen durch den Kunden selbst bestellt und bezahlt werden
  5. Bei Erdarbeiten gehen wir von einem normalen Untergrund aus. Sollten Felsen, Beton, starker Wurzelwuchs oder sonstige Bedingungen die Arbeiten erschweren, so wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand berechnet.
  6. Bei Beton Abbruch gehen wir von normalem Beton aus. Sollte es sich um armierter Stahlbeton handeln, so wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand berechnet.
  7. Es muss vom Kunden sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten oberhalb des Grundwasserniveaus liegen.
 
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
  1. Soweit nicht angegeben, hält sich die Fa. Waldenmaier an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 1 Monat ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Fa. Waldenmaier genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Aufgrund der momentan instabilen Preise auf dem Rohstoffmarkt können wir im Nachhinein einen Aufschlag von bis zu 10% auf ein bereits abgegebenes Angebot bzw. vom Kunden erteilten Auftrag erheben, sofern dieser Aufschlag nachweislich berechtigt ist. Im Gegenzug werden wir den Preis dementsprechend senken, sofern dies gefallene Rohstoffpreise ergeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig, soweit in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel verankert ist.
  3. Unsere Rechnungen und Angebote mit der entsprechenden Rechnungs- / Angebotsanschrift werden standartmäßig an die, im Verlaufe der Vor-Kommunikation verwendete bzw. avisierte E-Mail Adresse des Kunden, papierlos in PDF Format versandt. Soll für die Rechnung ein anderer E-Mail Empfänger bzw. Rechnungsanschrift verwendet werden, so ist dies der Fa. Waldenmaier rechtzeitig mitzuteilen. Als rechtmäßig zugestellten Rechnungserhalt gilt der folgende Werktag nach unserem Versandt der Rechnung via E-Mail.
  4. Es bedarf einer rechtzeitigen Mitteilung wenn der Kunde eine Rechnung in Papierform mit Versandt via Briefpost wünscht. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale von 3,- € pro Briefversand.
  5. 5.     Von der Fa. Waldenmaier Beauftragte sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur auf ein von Fa. Waldenmaier angegebenes Bankkonto erfolgen.
  6. Mängelbeseitigungsaufforderungen sind sofort, schriftlich und ohne schuldhaftes Verzögern bekannt zu geben. Erfolgt diese erst 10 Tage nach Leistungserbringung, berechtigt es nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen müssen schriftlich angemeldet werden. Wir behalten uns Kostenvorschussansprüche ausdrücklich vor.
  7. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Fa. Waldenmaier berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  8. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Waldenmaier.
  9. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Fa. Waldenmaier ausdrücklich vor.

§ 5 Liefervoraussetzungen
Der Käufer hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass:
  • die Anfahrtsbedingungen für den Leistungsgegenstand mit entsprechender Transporttechnik gewährleistet sind,
  • ein ungehinderter Zugang zum Bauvorhaben gewährleistet ist,
  • die Abmessungen der Zugänge (Treppen, Türen, etc.) den Durchgang mit dem Leistungsgegenstand ermöglichen,
  • die Aufstellfläche den Anforderungen der Belastung entspricht,
  • in Erdgrabbereichen keine Versorgungsleitungen oder sonstige Einrichtungen verlegt sind, die bei den Arbeiten beschädigt werden können bzw. erforderliche Unterlagen bereitgestellt werden,
  • für den Zusammenbau des Leistungsgegenstandes ein elektrischer Anschluss (230 V) und Wasser Anschluss direkt am Bauobjekt vorhanden ist, wobei die Wasser- und Stromkosten kundenseitig zu tragen sind.
  • Erforderlich werdende Wasserhaltungsarbeiten, Auftriebssicherungen und durch besonders schwierigen Boden bedingte Erdarbeiten werden gegen Nachweis berechnet. Sollte der vorhandene Boden nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zum Verfüllen geeignet sein, geht die Lieferung von geeignetem Verfüllungsmaterial sowie die Abfuhr des dadurch zusätzlich anfallenden Bodens (Bodenaustausch) zu Lasten des Kunden.

§ 6 Lieferfristen
  1. Liefer-, Montagefristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich fest vereinbart sind.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. Waldenmaier die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen usw. – hat die Fa. Waldenmaier auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. Waldenmaier, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der kundenseitige Rücktritt vom Vertrag ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Fa. Waldenmaier von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Fa. Waldenmaier nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  4. Die Fa. Waldenmaier ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
  5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Fa. Waldenmaier setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Fa. Waldenmaier berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.
  7. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt.

§ 7 Abruf
Sofern nicht ein früherer Termin vereinbart ist, muss der Abruf unserer Leistungen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss bei uns eingegangen sein. Innerhalb weiterer 3 Monate ist uns dann Gelegenheit zur Erbringung unserer Leistungen zu geben. Werden die vorgenannten Fristen nicht eingehalten, so wird in Abweichung von Ziff. 3 dieser Bedingungen der Gesamtpreis der uns übertragenen Leistungen laut Auftragsbestätigung neun Monate nach Vertragsabschluss zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig.
 
§8 Gefahrübergang
  1. Bei vereinbarter Anlieferung durch die Fa. Waldenmaier geht die Gefahr mit erfolgter Anlieferung auf den Käufer über.
  2. Bei vereinbarter Einlagerung und / oder vereinbarter Einbindung bzw. Montage geht die Gefahr nach Beendigung der uns übertragenen Arbeiten auf den Kunden über.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Fa. Waldenmaier berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§9 Gewährleistung und Mängel
  1. Die Fa. Waldenmaier haftet dem Käufer dafür, dass die vertragsgegenständlichen Produkte bei Übergabe nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Der Kunde ist für die Einhaltung der Aushärte-Fristen von gegossenem Beton vor dessen endgültiger Belastung verantwortlich. Diese sind, je nach Witterung, ca. 48 Std. begehbar und nach 3-4 Wochen befahrbar.
    Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes beträgt 2 Jahre. Für Mängel an dem Liefergegenstand haften wir nur in der Weise, dass alle diejenigen Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt werden.
  2. Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Waldenmaier, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die Fa. Waldenmaier bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs.1 entsprechend.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Fa. Waldenmaier nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  5. Der Käufer muss der Fa. Waldenmaier Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Fa. Waldenmaier unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  6. Die Fa. Waldenmaier ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung) fehl, so steht dem Käufer das Recht zu mindern zu.
  7. Will der Käufer Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung durch die Fa. Waldenmaier erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
  8. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Leistungsgegenstand sich nicht mehr am vereinbarten Lieferort befindet.
  9. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  10. Ansprüche wegen Mängeln gegen die Fa. Waldenmaier stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Bestellungen von Waren via Internet, Email, Telefon, Fax oder Briefpost bei denen uns die Maße und Daten vom Kunden mitgeteilt werden, ist der Kunde für die Richtigkeit dieser Maße und Ausführung der Ware selbst verantwortlich. Eine Rücknahme oder Umtausch der Bestellung ist nicht möglich, da diese Artikel Einzelanfertigungen auf Maß für den jeweiligen Auftrag sind. Siehe Widerrufsrecht bei individuell hergestellten Waren (§ 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
 
§ 11 Datenschutz (DSGVO)
  1. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass die Fa. Waldenmaier im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der Datenschutzgesetze, unter Vornahme danach vorgeschriebener Interessenabwägungen sowie auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Käufers Kreditauskünfte bei Auskunfteien entsprechend der Fa. Waldenmaier bekannten Daten einholt. Weiterhin versichert die Fa. Waldenmaier, dass die Auskunft nur für zur Vertragserfüllung verwendet wird und deren Inhalt Dritten nicht zugänglich gemacht wird. Die Fa. Waldenmaier darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Vertragserfüllung sie ihr übermittelt werden. Hierbei ist das entsprechende berechtigte Interesse gemäß § 6 DSGVO zu verstehen. Mit Vertragsabschluss ist es der Fa. Waldenmaier gestattet, personengebundene Daten des Käufers, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind, zu speichern und im erforderlichen Umfang an ihre unmittelbaren Kooperationspartner weiterzuleiten.
  2. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
 
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  1. Diese Website nutzt aufgrund unserer berechtigten Interessen zur Optimierung und Analyse unseres Online-Angebots im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO den Dienst „Google Analytics“, welcher von der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) angeboten wird und Facebook. Diese Dienste verwenden „Cookies“ – Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Die durch die Cookies gesammelten Informationen werden im Regelfall an einen Google-Server oder facebook-Server in den USA gesandt und dort gespeichert.
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§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus den zwischen der Fa. Waldenmaier und den Vertragspartnern geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Fa. Waldenmaier. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Fa. Waldenmaier, wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen oder des Teils der Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung bzw. Teil der Bestimmung ist dann so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht wird. Dasselbe gilt für die Durchführung des Vertrages, auch wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.
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